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Brücke Friedhof Nufringen

Projektdaten

Tragwerksplanung nach HOAI LPH 1 bis 6 + 8
Statische Nachweise
Ausführungsplanung

Bauherr: Gemeinde Nufringen
Architektur: Werner Stoll, Architekturbüro in Schönaich
Bauzeit: 2002

Beschreibung

Als Teil eines neuen Nutzungskonzepts für den Friedhof in Nufringen wurde eine Brücke für die Friedhofsbesucher geplant. Diese reine Fußgängerbrücke soll die gegebenen Höhenunterschiede zwischen Aussegnungshalle und Gräberfeld überwinden. Für den Brückengrundriss wurden verschiedene Radien aneinandergereiht: Gerade,  R1 = 27,75 m, R2 = 12,00 m, R3 = 10,00 m, R4 = 14,75 m. Der Weg windet sich also spiralförmig über sich selbst. Ein Teil dieser Spirale ist als Brücke ausgebildet, bestehend aus den Kreisbogenstücken 1b(R1) = 20,66º, 2(R2) = 128,03º, 3a(R3) = 54,06º. Die Gesamtlänge der Brücke beträgt 46,25 m, gemessen in der Mitte der 2,0 m breiten Laufplatte. Die Brücke steigt von der Höhe 467,16 auf 469,70 müNN, überwindet also den Höhenunterschied von 2,54 m, was einer Steigung der mittleren Lauflinie von 5,5 % entspricht.

Es handelt sich um eine geschweißte Konstruktion, bestehend aus 1 Pylon, 2 Abspannungen, 9 Hängern, einem spiralförmigen Fachwerk aus Rundrohren. Die Unterkonstruktion der Fußwegplatte besteht aus einem verschweißten durchgehenden Stahlblech, seitlich aufgekantet, auf dem mit Kopfbolzendübeln eine Stahlbetonplatte befestigt ist. Sie dient gleichzeitig als Gewicht gegen mögliches Abheben und als Schalldämmung, ihre raue Oberseite mit einer Verschleißschicht (Quarzsand) als Gehbelag ist mit 2 % nach innen geneigt. Mit den 9 Hängern aus Rundstahl wird die Konstruktion an einem senkrechten Pylon aufgehängt und an den Widerlagern stabilisiert. Der ca. 15 m hohe Pylon mit der Systemhöhe des Pylonkopfes von 481,30 müNN ist aus Stahlrohr und zigarrenförmig, mit einem zylindrischen Mittelteil von ca. 56 cm Durchmesser und konisch zulaufenden Endteilen. Der Pylon wird von 2 Abspannungen aus Rundstahl gehalten; diese sind mit ca. 54° gegenüber der Horizontalen geneigt. Die Geländerhöhe wurde auf 1,0 m festgelegt, da innerhalb des Friedhofs Fahrradfahren nicht erlaubt ist, was ein höheres Geländer erfordern würde. Die Konstruktion wurde auf 1 Pylonfundament, 2 Zugfundamente und 2 Widerlagern gelagert. 

Das Geländer besteht aus einem Holm aus Rundstahl, Pfosten aus Flachstahl und Füllstäben. 

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